Warum ein Notar beim Immobilienkauf Pflicht ist
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Ohne Notar ist der Kaufvertrag nichtig — unabhängig davon, was Käufer und Verkäufer vereinbart haben. Das schützt beide Seiten.
Was der Notar beim Immobilienkauf macht
Der Notar erstellt auf Basis der vereinbarten Konditionen einen Kaufvertragsentwurf. Beide Parteien erhalten ihn zur Prüfung — in der Regel zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin.
Der Notar veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie schützt den Käufer — ab diesem Moment kann der Verkäufer das Objekt nicht mehr anderweitig verkaufen.
Beim Notartermin liest der Notar den gesamten Vertrag vor. Beide Parteien unterschreiben. Der Kaufvertrag wird damit rechtsgültig.
Der Notar gibt die Fälligkeit des Kaufpreises frei, sobald alle Bedingungen erfüllt sind (z.B. Löschung bestehender Grundschulden, Genehmigungen). Erst dann zahlt der Käufer.
Nach Eingang des Kaufpreises veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Damit ist der Käufer offiziell neuer Eigentümer.
Unsere Rolle dabei
Wir koordinieren den Notartermin, prüfen den Vertragsentwurf gemeinsam mit Ihnen und stellen sicher, dass alle mündlichen Vereinbarungen korrekt im Vertrag stehen. Ein guter Notartermin ist gut vorbereitet — das ist unser Job.
Was kosten Notar und Grundbuch?
Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt (GNotKG). Als Faustregel: ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer.