Massow Immobilien

Notar beim Immobilienkauf in Gießen — was Sie wissen sollten

Ohne Notar kein Immobilienkauf. Wir koordinieren den Notartermin, prüfen den Kaufvertrag und begleiten Sie durch die Abwicklung — damit der Kauf reibungslos über die Bühne geht.

Freie Notarwahl

Das Recht liegt beim Käufer. Wir empfehlen — Sie entscheiden.

Vertragsprüfung

Wir prüfen den Entwurf gemeinsam mit Ihnen durch.

Sichere Abwicklung

Auflassungsvormerkung, Grundbucheintrag — alles koordiniert.

Warum ein Notar beim Immobilienkauf Pflicht ist

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Ohne Notar ist der Kaufvertrag nichtig — unabhängig davon, was Käufer und Verkäufer vereinbart haben. Das schützt beide Seiten.

Wer wählt den Notar? Das Recht liegt beim Käufer. Der Käufer trägt in Deutschland üblicherweise die Notarkosten — deshalb hat er das Recht, den Notar frei zu wählen. Als Ihr Makler empfehlen wir auf Wunsch erfahrene Notare aus der Region Gießen. Es ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung.

Was der Notar beim Immobilienkauf macht

1
Kaufvertragsentwurf

Der Notar erstellt auf Basis der vereinbarten Konditionen einen Kaufvertragsentwurf. Beide Parteien erhalten ihn zur Prüfung — in der Regel zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin.

2
Auflassungsvormerkung

Der Notar veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie schützt den Käufer — ab diesem Moment kann der Verkäufer das Objekt nicht mehr anderweitig verkaufen.

3
Beurkundung

Beim Notartermin liest der Notar den gesamten Vertrag vor. Beide Parteien unterschreiben. Der Kaufvertrag wird damit rechtsgültig.

4
Kaufpreiszahlung

Der Notar gibt die Fälligkeit des Kaufpreises frei, sobald alle Bedingungen erfüllt sind (z.B. Löschung bestehender Grundschulden, Genehmigungen). Erst dann zahlt der Käufer.

5
Eigentumsumschreibung

Nach Eingang des Kaufpreises veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Damit ist der Käufer offiziell neuer Eigentümer.

Unsere Rolle dabei

Wir koordinieren den Notartermin, prüfen den Vertragsentwurf gemeinsam mit Ihnen und stellen sicher, dass alle mündlichen Vereinbarungen korrekt im Vertrag stehen. Ein guter Notartermin ist gut vorbereitet — das ist unser Job.

Was kosten Notar und Grundbuch?

Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt (GNotKG). Als Faustregel: ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer.

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Kundenstimmen

Was Eigentümer und Käufer sagen

Echte Erfahrungen aus Gießen, Wetzlar, Marburg und der Region.

Wir haben unser Haus in Butzbach ohne Stress verkauft. Herr Massow hat den gesamten Ablauf übernommen — Bewertung, Exposé, Käufer, Notar. Alles aus einer Hand.

R
Renate S., Butzbach

Endlich ein Makler, der auch die Wetzlarer Gegend wirklich kennt. Keine Pauschalaussagen — sondern konkrete Einschätzungen auf Basis echter Marktkenntnis.

K
Klaus D., Wetzlar

Der Mieterwechsel lief reibungslos. Der neue Mieter war perfekt vorausgewählt, das Übergabeprotokoll so lückenlos, dass wir danach komplett entspannt waren.

T
Thomas W., Linden
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