1.000 Euro für Ihren Tipp
Sie wissen von einem Haus oder einer Wohnung, die verkauft werden soll? Geben Sie mir den Hinweis. Kommt der Verkauf zustande, bekommen Sie 1.000 Euro.
Jeder kann Tippgeber sein
Sie brauchen keine Vorkenntnisse und keinen Vertrag mit mir. Es genügt, dass Sie von jemandem wissen, der verkaufen möchte.
Privatpersonen
- Familie und Verwandtschaft
- Freunde und Bekannte
- Nachbarn in der Straße
- Kollegen am Arbeitsplatz
- Verein, Stammtisch und Gemeinde
- Wenn sich im Umfeld etwas ändert: Erbschaft, Umzug, Trennung
Unternehmen
- Pflegedienste und Betreuungskräfte
- Umzugsunternehmen
- Haushaltsauflösungen und Entrümpler
- Bestattungsunternehmen
- Versicherungsmakler und Finanzberater
- Handwerksbetriebe
Wer beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, darf keine Daten weitergeben. Mehr dazu unter den Voraussetzungen.
So läuft das mit Ihrem Tipp
Vier Schritte. Alles danach mache ich.
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1
Tipp einreichen
Ein Anruf oder das Formular auf dieser Seite. Ich brauche die Adresse des Objekts und einen Weg, den Eigentümer zu erreichen.
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2
Ich nehme Kontakt auf
Ich spreche persönlich und in Ruhe mit dem Eigentümer. Will er nicht verkaufen, ist die Sache erledigt und für Sie ändert sich nichts.
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3
Sie bleiben informiert
Sie hören von mir, ob aus dem Hinweis ein Auftrag geworden ist und wie es weitergeht. Nachfragen müssen Sie nicht.
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4
Auszahlung nach der Beurkundung
Sobald der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist, zahle ich die 1.000 Euro aus. Pauschal, unabhängig vom Kaufpreis.
Damit die Prämie fällig wird
Keine Verträge, keine Fristen. Diese sechs Punkte müssen zusammenkommen.
Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet
Aus dem Hinweis wird ein Auftrag und daraus ein Kaufvertrag. Erst mit der Beurkundung entsteht die Prämie.
Das Objekt kenne ich noch nicht
Ihr Hinweis zählt, solange ich mit dem Eigentümer noch nicht in Kontakt stehe und die Immobilie nirgends angeboten wird.
Der Eigentümer ist einverstanden
Sprechen Sie ihn vorher kurz an. Ich rufe nur dort an, wo man von Ihrem Hinweis weiß und nichts dagegen hat.
Der Tipp ist rechtmäßig
Die Angaben stammen aus Ihrem eigenen Umfeld, nicht aus Akten, Datenbanken oder Unterlagen, zu denen Sie beruflich Zugang haben.
Sie unterliegen keiner Schweigepflicht
Wer von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, darf keine Daten weitergeben. Das gilt etwa für Ärzte, Anwälte und Pflegekräfte.
Kein direktes Verwandtschaftsverhältnis
Für das eigene Haus oder das von Ehepartner, Eltern und Kindern gibt es keine Prämie. Für alle anderen im Umfeld schon.
Pauschal und unabhängig vom Kaufpreis, ausgezahlt nach der Beurkundung.
Sie hören von mir, wie es mit Ihrem Hinweis steht. Nachfragen müssen Sie nicht.
Ich kenne die Lagen und die Preise hier. Der Eigentümer bekommt eine Einschätzung, die stimmt.
Ihren Tipp abgeben
Schreiben Sie mir, um welches Objekt es geht und wie ich den Eigentümer erreiche. Alles Weitere übernehme ich. Kommt der Verkauf zustande, bekommen Sie 1.000 Euro.
Lieber telefonisch? 0151 40329798
Das werde ich oft gefragt
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie einfach an.
Wie viel bekomme ich für einen Tipp?
Wann wird ausgezahlt?
Was ist, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
Muss der Eigentümer vorher zustimmen?
Kann ich mehrere Tipps geben?
Muss ich die 1.000 Euro versteuern?
Reden wir kurz darüber.
Ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wie es weitergeht.